Standplatzhaftpflichtversicherung / Grundstückshaftpflichtversicherung von CampingAssec
Schutz bei Personen- & Sachschäden gegenüber Dritten durch den Standplatz / das Objekt
Warum sollte man eine Haftpflichtversicherung für den Standplatz haben?
Immer wieder kommt es leider zu Haftpflichtschäden auf dem Standplatz auf Dauercampingplätzen durch den Standwohnwagen mit Vorzelt, dem Mobilheim, dem Wochenendhaus oder dem sonstigen Standplatzzubehör. Nicht immer kommt für den entstandenen Sachschaden bzw. Personenschaden beim Campingplatznachbarn oder bei der Standplatzeinrichtung eine private Haftpflichtversicherung dafür auf (sofern überhaupt eine Haftpflicht Versicherung vorhanden ist), da dieser Versicherungsschutz leider bei vielen Privathaftpflichtversicherungen fehlt oder nicht vereinbart werden kann oder der abgemeldete Wohnwagen / das Mobilheim keine KFZ-Haftpflicht hat.
Mögliche Situationen sind denkbar, wodurch auf einem Dauercampingplatz / Mobilheimplatz / Ferienpark durch den Wohnwagen und / oder Vorzelte, Mobilheime oder Nachbargebäude Ihrer umliegenden Nachbarn beschädigt bzw. vernichtet werden oder im schlimmsten Falle auch andere Personen verletzt, wie z.B.
- Ihr Wohnwagen / Mobilheim / Tiny House / Wochenendhaus brennt und das Feuer greift über
- die Gasleitung oder Dichtungen des Gasgrills sind beschädigt und dieser explodiert
- Gartenmöbel findet man durch Sturm im Wohnwagen, Mobilheim oder Zelt des Nachbarn wieder
Die Schadenersatzforderungen können enorm sein, denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zum Schadenersatz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch, §823 BGB geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
"Die Ersatzpflicht ist der Höhe nach sowie zeitlich unbegrenzt und man haftet mit gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen / Vermögen und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung sollte daher hoch genug gewählt werden."
Um bestehende Versicherungslücken von Dauercampern oder Mobilheim- und Wochenendhausbesitzern gerade auf dem Dauercampingplatz oder Mobilheimstellplatz so gering wie möglich zu halten, bieten wir für ihren Dauerstandplatz / Grundstück eine Standplatzhaftpflichtversicherung als Einzelrisiko mit Umtauschrecht in eine Privathaftpflichtversicherung an. Dabei ist es unerheblich, ob darauf ein Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen, Wochenendhaus / Gartenhaus / Bungalow o.ä. steht.
Warum eine Privathaftpflichtversicherung diesen Schutz oft nicht abdeckt ... >>> hier mehr erfahren
Hierfür bieten wir folgende 4 Möglichkeiten
1. Die Standplatzhaftpflicht / Grundstückshaftpflicht in Verbindung mit einer Dauercampingversicherung
Speziell für die vielseitigen Möglichkeiten des Dauercampings bieten wir als Spezialmakler 3 verschiedene Dauercamping-Versicherungspakete an.
das Inventar / der Hausrat / die beweglichen Sachen.
Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Überschalldruck,
Sturm und Hagel
Leitungswasser und Rohrbruch durch Frost
Diebstahl und Raub des Objektes
Einbruchdiebstahl & Vandalismus nach einem Einbruch
Schneedruck / Schneelast
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Standplatzes / Objektes)
Glasbruchschäden am Objekt (auch für Kunststofffenster) sowie Mobiliar
Bei allen Produkten ist zusätzlich eine Standplatzhaftpflichtversicherung / Grundstückshaftpflichtversicherung einschließbar.
Je nach Produkt ist die Absicherung von 5 Mio Euro bis 20 Mio Euro möglich, für bereits 13,77 Euro / Jahr.
2. Die separate Standplatzhaftpflicht / Grundstückshaftpflicht als Einzelrisiko
Mit dem nachfolgenden Überblick möchten wir Ihnen eine schematische Gegenüberstellung über die hier angebotenen Möglichkeiten der separaten Versicherungen für eine Standplatzhaftpflicht- / Grundstückshaftpflichtversicherung geben.
Produktpartner |
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Schutz für Standorte in folgenden Ländern | Deutschland |
Deutschland und alle weiteren Länder in Europa |
Deckungssummen | Jahresprämien | |
bis 5 Mio € für Personen- & Sachschäden |
- | 35,70 € / Jahr * |
bis 10 Mio € für Personen- & Sachschäden | 38,00 € / Jahr * | - |
bis 15 Mio € für Personen- & Sachschäden | - |
47,60 € / Jahr * |
bis 25 Mio € für Personen- & Sachschäden | 49,90 € / Jahr * | - |
bis 50 Mio € für Personen- & Sachschäden | 56,00 € / Jahr * | 59,50 € / Jahr * |
Selbstbeteiligung je Schadensfall |
keine | keine |
mitversichert sind folgende Zusatzdeckungen | ||
Haftpflichtschutz aus der Vermietung eines Objektes | ||
Gewässerschadenrisiko
(Verunreinigung eines Gewässers oder des Grundwassers) |
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Gebrauch von KFZ bis 6 km/h oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h baubedingter Höchstgeschwindigkeit | ||
Besitz & Betrieb einer Photovoltaik bzw. Solaranlage inkl. Einspeisung ins Stromversorgungsnetz |
ohne Begrenzung |
bis zu 15 kWp |
weitere Hinweise |
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keine Bonitätsprüfung durch Versicherer |
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Antragstellung nur per Onlineantrag möglich |
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Verbraucherinformation & Versicherungsbedingungen (PDF zum download) |
Bedingungen (pdf) | Bedingungen (pdf) |
Achtung:
Diese Versicherung ersetzt natürlich keine notwendige private Haftpflichtversicherung.
Auch eine eventuell bestehende KFZ-Haftpflicht des Wohnwagens muss nicht unbedingt für einen Schaden eintreten, wenn zum Beispiel die Gasflasche nicht mit dem Wohnwagen verbunden war bzw kein KFZ-Bestandteil ist!
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Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung? |
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu den Produkten oder für eine Beratung zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns unter 03514706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage. |
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Legende / Hinweise |
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* für Laufzeit 3 Jahre inklusive 10 % Laufzeitnachlass | ||
Es handelt sich lediglich um eine schemenhafte Gegenüberstellung. Es wurden die aktuellen Vertragsbedingungen und Prämien herangezogen. Es gelten ausschließlich die dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Alle Angaben Stand 07.2021 und ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
© CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co.KG
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Download:
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3. Unser Sonderkonzept zur Gruppen-Standplatzhaftpflicht / Grundstückshaftpflicht für alle Camper / Pächter / Mieter des gesamten Campingplatzes, Mobilheimparks oder eines Ferienparks
Von unseren Kunden hören wir immer wieder, das Inhaber oder Betreiber eines Campingplatzes, Mobilheim- oder Ferienparks verlangen, dass die Pächter / Mieter eines Standplatzes / Grundstückes / Parzelle entsprechenden Haftpflichtschutz bei Schäden gegenüber Dritten nachweisen.
Dafür bieten wir nun ein Sonderprodukt mit folgenden Vorteilen an:
- geringer Verwaltungsaufwand & Bürokratie sowie große Sicherheit für den Platzbetreiber
- umfangreicheren Versicherungsschutz gegenüber einem Einzelvertrag
- unterschiedliche Absicherungen von 5 Mio Euro, 10 Mio und 20 Mio Euro je Schaden möglich
- über 50% günstigere Prämien gegenüber den Einzelverträgen des einzelnen Campers
4. Die Privathaftpflicht inkl. Standplatzhaftpflicht bereits ab 50,95 Euro / Jahr
für Dauercamper mit Standwohnwagen / Mobilheim / Tiny House / Bauwagen / Zirkuswagen
Wir haben für Sie mit einem leistungsstarken Anbieter ein Sonderkonzept ausgearbeitet.
worin festgehalten ist:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines auf Dauer fest abgestellten Standwohnwagens.
Ein Mobilheim, Bauwagen oder Tiny House sind einem Wohnwagen gleichgestellt.
Mitversichert sind auch Schäden aus dem Grundstück heraus, worauf der Wohnwagen abgestellt ist, egal ob Sie nun Pächter oder Eigentümres des Standplatzes sind.
Angebote berechnen, vergleichen, beantragen und sich schützen
Berücksichtigt werden können dabei folgende Kriterien:
der Familienstatus (jeweils mit und ohne Kinder)
eigene Leistungsanforderungen über einen Leistungskatalog
Schutz mit oder ohne Selbstbeiligung im Schadensfall
direkter Vergleich von ausgewählten Tarifen